← Zurück zur Startseite

Zertifizierter Verwalter nach §26a WEG

Eine WEG kann seit dem 1. Dezember 2022 einen zertifizierten Verwalter verlangen. Was das bedeutet, wie sich die Zertifizierung von der Gewerbeerlaubnis unterscheidet und warum eine Berufshaftpflicht zählt.

Kurz gesagt

Ein zertifizierter Verwalter nach §26a WEG hat vor der IHK eine Prüfung abgelegt und damit nachgewiesen, dass er über die nötigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse für die WEG-Verwaltung verfügt. Inhaber Alexander Trompeter ist zertifizierter Verwalter (IHK) und nach §34c GewO erlaubt.

Stand: Juni 2026

Was bedeutet „zertifizierter Verwalter“ nach §26a WEG?

Mit der WEG-Reform 2020 wurde der Begriff des zertifizierten Verwalters eingeführt. Wer sich so nennen darf, hat vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) eine Prüfung bestanden und dabei nachgewiesen, dass er über die rechtlichen, kaufmännischen und technischen Grundlagen für die Verwaltung von Wohnungseigentum verfügt. Wohnungseigentümer­gemeinschaften haben seit dem 1. Dezember 2022 grundsätzlich Anspruch darauf, von einem zertifizierten Verwalter betreut zu werden.

Quelle: §26a Wohnungseigentumsgesetz (WEG), Stand: Juni 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Worin unterscheiden sich §26a WEG und §34c GewO?

Beide Regelungen betreffen die Immobilienverwaltung, haben aber unterschiedliche Funktionen:

  • §34c GewO (Gewerbeerlaubnis): Wer gewerblich Wohnimmobilien verwaltet, benötigt eine Erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung. Sie ist die rechtliche Voraussetzung, um den Beruf überhaupt ausüben zu dürfen, und wird von der zuständigen Behörde erteilt.
  • §26a WEG (Zertifizierung): Die Zertifizierung weist darüber hinaus durch eine IHK-Prüfung eine konkrete fachliche Qualifikation nach. Sie ist speziell auf die WEG-Verwaltung ausgerichtet.

Kurz gesagt: §34c GewO erlaubt die Tätigkeit, §26a WEG belegt die geprüfte Fachkompetenz für die WEG-Verwaltung.

Quelle: §34c Gewerbeordnung (GewO), §26a Wohnungseigentumsgesetz (WEG), Stand: Juni 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Welche Qualifikationen bringt Alexander Trompeter mit?

  • Zertifizierter Verwalter nach §26a WEG (geprüft vor der IHK Köln)
  • Berufsbezeichnung: Immobilienverwalter (IHK)
  • Gewerbeerlaubnis nach §34c GewO (erteilt durch den Rhein-Erft-Kreis)
  • Berufshaftpflichtversicherung bei der Provinzial Versicherung AG

Warum ist eine Berufshaftpflicht wichtig?

Eine Hausverwaltung trägt Verantwortung für fremdes Vermögen und wichtige Entscheidungen. Sollte im Zuge der Verwaltung ein Vermögensschaden entstehen, schützt eine Berufshaftpflicht­versicherung sowohl die Eigentümer als auch die Verwaltung. Unsere Berufshaftpflicht besteht bei der Provinzial Versicherung AG mit Geltungsraum Bundesrepublik Deutschland.

Wie profitieren Sie davon?

Mit einem zertifizierten und versicherten Verwalter setzen Sie auf geprüfte Fachkompetenz und rechtliche Absicherung. Planen Sie einen Wechsel der Hausverwaltung? Wir begleiten den Übergang. Einen Überblick über unsere Leistungen in Köln und im Rhein-Erft-Kreis finden Sie auf der Seite Hausverwaltung Köln. Für ein Erstgespräch erreichen Sie uns unter 0221 / 67025670.

Weiterlesen

Kostenloses Erstgespräch

Telefon: 0221 / 67025670 · Mo – Fr: 09:00 – 13:00 Uhr