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Verwaltungsarten im Vergleich

WEG-Verwaltung, Mietverwaltung und Sondereigentumsverwaltung werden oft verwechselt. Hier erfahren Sie, worin sie sich unterscheiden und welche zu Ihrer Situation passt.

Kurz gesagt

Es gibt drei Verwaltungsarten: Die WEG-Verwaltung betreut das Gemeinschaftseigentum einer Eigentümer­gemeinschaft, die Mietverwaltung kümmert sich um vermietete Objekte im Auftrag des Eigentümers, und die Sondereigentums­verwaltung verwaltet eine einzelne Eigentumswohnung innerhalb einer WEG. Welche passt, hängt von Ihrer Rolle ab.

Stand: Juni 2026

Was ist WEG-Verwaltung?

Die WEG-Verwaltung (Verwaltung von Wohnungseigentum) betreut das gemeinschaftliche Eigentum einer Wohnungseigentümer­gemeinschaft. Auftraggeber ist die Gemeinschaft als Ganzes. Zu den Aufgaben zählen die Eigentümerversammlung, die Umsetzung von Beschlüssen, der Wirtschaftsplan, die Hausgeldabrechnung und die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums.

Was ist Mietverwaltung?

Die Mietverwaltung verwaltet eine vermietete Immobilie im Auftrag des Eigentümers oder Vermieters. Im Mittelpunkt stehen die Mieterkommunikation, die Mietenbuchhaltung, die Betriebskostenabrechnung und die Organisation von Reparaturen. Anders als bei der WEG-Verwaltung geht es hier um das Verhältnis zwischen Eigentümer und Mietern, nicht um eine Gemeinschaft von Eigentümern.

Was ist Sondereigentumsverwaltung?

Die Sondereigentums­verwaltung (SEV) betreut eine einzelne Eigentumswohnung innerhalb einer WEG – meist für Kapitalanleger, die ihre Wohnung vermieten. Sie kombiniert Elemente der Mietverwaltung (Mieterbetreuung, Abrechnung) mit der Schnittstelle zur WEG. Der Auftraggeber ist der einzelne Wohnungseigentümer, nicht die Gemeinschaft.

Die Verwaltungsarten im direkten Vergleich

VerwaltungsartAuftraggeberAufgabenTypische Unterlagen
WEG-VerwaltungWohnungseigentümer­gemeinschaftEigentümerversammlung, Beschlussumsetzung, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung, Instandhaltung.Teilungserklärung, Beschlusssammlung, Jahresabrechnung.
MietverwaltungEigentümer / VermieterMieterkommunikation, Mietenbuchhaltung, Betriebskostenabrechnung, Reparaturen.Mietverträge, Mieterliste, Betriebskostenbelege.
Sondereigentums­verwaltungEinzelner WohnungseigentümerMieterbetreuung der einzelnen Wohnung, Abrechnung, Schnittstelle zur WEG.Mietvertrag, Wohnungsabrechnung, WEG-Unterlagen.

Welche Verwaltungsart passt zu mir?

Gehört Ihnen eine Wohnung in einer Eigentümer­gemeinschaft und vertreten Sie die Gemeinschaft? Dann ist die WEG-Verwaltung relevant. Vermieten Sie eine oder mehrere Wohnungen? Dann passt die Mietverwaltung – oder bei einer einzelnen Wohnung in einer WEG die Sondereigentums­verwaltung. Wir beraten Sie gern, welche Variante zu Ihrer Situation passt. Was die jeweilige Verwaltung kostet, erfahren Sie unter Was kostet eine WEG-Verwaltung? Unsere Leistungen im Überblick finden Sie auf der Seite Hausverwaltung Köln. Telefonisch erreichen Sie uns unter 0221 / 67025670.

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